Parkieren

Parkordnung

9. September 2013

Nach einer längeren Phase mit wechselnden Konzepten strebt die Regimo Zürich AG als Vermieterin der Liegenschaft sieb10 zusammen mit einem neuen Dienstleistungspartner die konsequente Durchsetzung des Fahr- und Parkverbots auf den Aussenflächen an. Der Landanteil vor unserem Gebäude mit den Abstellplätzen vor der Brauerei und den Geschäftsräumen von wiking sports ist – da nicht räumlich abgetrennt – Teil dieses Massnahmenpakets. Die Beschränkung des Verkehrs auf ein Minimum soll zu mehr Sicherheit und weniger Lärmbelastung beitragen.

Grundsatz: keine Langzeitparkplätze vorhanden

Das für die Aussenflächen bestehende Verbot ist eindeutig: allgemeines Fahrverbot mit Ausnahme von Velos, Güterumschlag von 07.00 bis 11.00 Uhr sowie von weiteren Berechtigten. Als weitere Berechtigte gelten (Zeit: Mo-Sa, 07.00 bis 19.00 Uhr):

  • Benutzer der Kundenparkplätze von Helsana und wiking sports GmbH
  • Bewohner und Besucher der Liegenschaften sieb10 und Lofts G48 für Güterumschlag und
    Ein-/Aussteigenlassen von Personen*
  • Handwerker mit Aufträgen in den Liegenschaften sieb10 und Lofts G48*
  • Lieferanten, Kurierdienste, Kunden der angrenzenden Geschäfte (z.B. Velo zu Tretlager bringen oder Sitzbank bei Doubledutch abholen)

Diese Liste ist nicht abschliessend und mit gesundem Menschenverstand erweiterbar. Alle Kunden und Besucher, die mehr als 45 Minuten für ihre Verrichtung benötigen und deren Fahrzeug nicht zwingend in der Nähe sein muss (z.B. Besprechungsteilnahme, Sprachtherapie, Tattoo-Sitzung) sind anzuhalten, die Tiefgarage zu benutzen. Die beiden markierten gelben Kreuze bedeuten übrigens «Parkverbot» und sind jederzeit zu respektieren.

Ziel: möglichst keine Autos über Nacht

Ausserhalb der Geschäftszeit (Mo-Sa, 19.00 bis 07.00 Uhr sowie sonntags) gilt folgendes:

  • Benutzung der Kundenparkplätze ist nur in Absprache mit Helsana/wiking sports und mit deren Bewilligung* gestattet
  • Güterumschlag und Ein-/Aussteigenlassen von Personen* sind zur Vermeidung von Lärm (Motor, Fahrzeugtüren, Gespräche) auf ein Minimum zu beschränken
  • Ausserhalb der markierten Kundenparkplätze (maximal 6 Fahrzeuge) sind keine abgestellten Fahrzeuge geduldet

Mit diesen Einschränkungen soll erreicht werden, dass die Kundenparkplätze von Helsana und wiking sports nicht mehr als Gratisparkplätze genutzt werden (Besucher/Bewohner sieb10 und Lofts G48, Kinobesucher usw.). Wer zwischen 19.00 und 07.00 Uhr dort parkiert, benötigt zwingend eine entsprechende Legitimation (Parkkarte, Visitenkarte o.Ä.). Stehen über Nacht nur wenige oder im Idealfall gar keine Autos auf den Parkplätzen, ist auch die Gefahr für Belästigungen durch Nachtschwärmer (Saufgelage auf den Stahltreppen mit liegengelassenem Abfall) weniger gross, da man sich nicht zwischen den Autos verstecken kann.

Verteilung der Umtriebsentschädigungen wurde neu geregelt

Die Durchsetzung der beschlossenen Massnahmen wird ab 1. Juli 2013 unterstützt durch die Firma parKon aus Zürich (mit Niederlassung in Winterthur). Sie wird an fehlbare Lenker Umtriebsent-schädigungen in der Höhe von 40 Franken verteilen, deren Bezahlung überwachen und allenfalls weitere Schritte einleiten. Damit in Ausnahmefällen auch eine Anzeige erstattet werden kann, besteht die Firma parKon darauf, alle «Bussenzettel» selber auszufüllen. Dies bedeutet, dass uns anders als früher keine Formulare mehr zur Verfügung stehen, um fehlbaren Lenkern unmittelbar einen «Denkzettel» zu verpassen. Über die E-Mail-Adresse kontakt@parkon.ch können aber jederzeit Marke, Farbe und Kontrollschild von unerlaubt parkierten Fahrzeugen übermittelt werden. Die Kontrolleure von parKon sind während der Arbeitszeit ständig mit dem Internet verbunden und können so entsprechend reagieren. Sollten Umtriebsentschädigungen vermeintlich zu Unrecht ausgestellt worden sein, ist ein schriftlicher Antrag zu deren «Neutralisierung» umgehend (nächster Arbeitstag) bei der Regimo Zürich AG (Christine Blum oder Hans-Peter Kessler) einzureichen.

Die Regimo Zürich AG hat ihre Mieter im gleichen Sinn über die neuen Regeln, insbesondere die Nutzung der Kundenparkplätze Helsana und wiking sports, informiert. Wir danken allen Eigentümern und Mietern der Liegenschaft Lofts G48 für die Einhaltung der Regeln und das persönliche Engagement bei deren Umsetzung, z.B. Vorinformation und Instruktion von Besuchern sowie Wegweisung von fehlbaren Lenkern. Für Fragen steht der Eigentümerausschuss gerne zur Verfügung.

* gut sichtbare Bewilligung (neue Parkkarte Lofts G48, Legitimation durch Helsana oder wiking sports) hinter Frontscheibe

Dos und Don‘ts

Beispiele Parkieren

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