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Freie Fluchtwege für mehr Sicherheit

Im Notfall ist es wichtig, dass die Fluchtwege frei sind und keine gefährlichen, brennbaren Materialien den Weg versperren.

Wenns brennt, geraten Menschen schnell in Stress und können nicht mehr klar denken. Der Rauch behindert die Sicht. Umso wichtiger, dass die Fluchtwege einfach und ungehindert genutzt werden können.

Die Tipps

  • Halten Sie Treppen, Korridore und Ausgänge immer frei. Wenns brennt sind die Fluchtwege so nicht versperrt.
  • Merken Sie sich die Fluchtwege, Standorte der Löschgeräte und – sofern vorhanden – den Standort des Alarmtasters der Brandmeldeanlage.
  • Melden Sie Brandschutzmängel am Gebäude der Hausverwaltung oder beheben Sie sie selbst.
Schuhe im Treppenhaus
Schuhe im Treppenhaus behindern den Fluchtweg und sind optisch wenig reizvoll (Symbolbild).

Ordnung im Treppenhaus

Treppenhäuser sind in grossen Gebäuden eine Lebensader. Sie gewährleisten den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu den Etagen (es fahren nicht alle mit dem Lift). Im Brandfall dienen sie als Fluchtweg und der Feuerwehr und den Rettungsdiensten als schnellsten Weg, um zum Brand zu gelangen oder verletzte Personen zu retten.

Das geht nicht im Treppenhaus oder auf dem Laubengang

  • Deponieren Sie keine brennbaren Gegenstände im Treppenhaus wie: Möbel, Elektrogeräte, Dekorationsartikel, Brennholz, Altpapier, Kehricht, Chemikalien, Benzinkanister
  • Stellen Sie Kinderwagen und Velos ausserhalb des Fluchtwegs ab.
  • Parkieren Sie keine benzinbetriebenen Fahrzeuge
  • Laden Sie keine E-Bikes
  • Kein offenes Feuer wie beispielsweise Kerzen in Weihnachtsdekorationen

Das geht im Treppenhaus oder auf dem Laubengang

  • Parkierte Velos und E-Bikes ausserhalb der Fluchtwege
  • Einzelne Bilder oder Fotos
  • Pro Wohnung ist ein nicht brennbarer, fix an der Wand montierter Schuhschrank bis 0,2 m3 erlaubt. Es muss jedoch mindestens 1,2 m Durchgang sichergestellt sein und die Lösch- und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein.

Quelle: Gebäudeversicherung

23.02.2020 Urs Wildi
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